§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Leistungen, die von der LARANSA AG auf der Internetseite www.laransa.de online oder offline angeboten bzw. zur Verfügung gestellt werden und von Dritten (Kunde) angenommen bzw. benutzt werden sowie allen sonstigen zwischen der LARANSA AG und dem Kunden bestehenden vertraglichen und vertragsähnlichen Beziehungen.
§ 2 Gegenstand der Tätigkeit
- Die LARANSA AG vermittelt unabhängig von Banken und Kapitalanlagegesellschaften (KAG) bankenübliche Vermögensanlagen. Die LARANSA AG übernimmt die Weiterleitung des für die Depoteröffnung bei der DWS Fondsplattform erforderlichen Antragformulars. Für die Depoteröffnung und Depotverwaltung gelten ausschließlich die AGBs des depotführenden Instituts (DWS Fondsplattform).
- Die Vermittlungstätigkeit von der LARANSA AG erfolgt ausschließlich auf Grundlage der von den jeweiligen Geschäftspartnern überlassenen und an den Kunden übermittelten Angaben wie Prospekten, Rechenschaftsberichten und sonstigen Unterlagen. Die LARANSA AG hat zur Feststellung der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Prospektaussagen keine Untersuchung zum Zwecke der Aufklärung des tatsächlichen Sachverhalts vorgenommen bzw. vornehmen lassen und diesbezüglich keine Information bei Dritten eingeholt. Die LARANSA AG gibt lediglich wahrheitsgemäß und vollständig die ihr zur Verfügung gestellten Informationen an den Kunden weiter. Die LARANSA AG bietet umfassende Zusatzinformationen und Entscheidungshilfen an, für die jedoch die LARANSA AG keine Gewähr übernehmen kann.
§ 3 Grundlagen der Tätigkeit
Der LARANSA AG ist die für die Ausübung ihrer Tätigkeit nach §34c und §34d Abs.1 Gewerbeordnung erforderliche Erlaubnis erteilt.
§ 4 Rechtliche Ausgestaltung der Tätigkeit
Die LARANSA AG nimmt ihre Vermittlungstätigkeit regelmäßig in einem Vertragsverhältnis zu demjenigen auf, der ihr die jeweilige Vermögensanlage zur Vermittlung angeboten hat. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist es zwingend erforderlich, dass die LARANSA AG Daten des Kunden an die jeweiligen Gesellschaften weiterleitet. Dies erfolgt jedoch nur in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und in dem für die gewünschte Vermögensanlage notwendigen Umfang. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind die von uns angesprochenen Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer, Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie unserem Verbund angehörige Dienstleistungspartner, die mit Service und Leistungen beauftragt sind. Soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung unserer Tätigkeit notwendig ist, werden wir und/oder die vorgenannten Dritten allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen. Ferner können Personalien und Kontoverbindungen zum Zwecke der Kundenbetreuung gespeichert und verwendet werden, um den Kunden weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten und zu kontaktieren.
§ 5 Provisionsanspruch
Die LARANSA AG bezieht ihre Provisionen von den jeweiligen Produktpartnern auf der Grundlage der mit diesen geschlossenen Verträgen. Für Ihre Dienstleistung erhält die LARANSA AG auf Grundlage einer Vertriebsvereinbarung von der jeweiligen Fondsgesellschaft neben dem Ausgabeaufschlag eine Vergütung, die für den Zeitraum der Haltedauer des Fondsanteils gewährt wird und deren Höhe bis zu 45% der im Fonds anfallenden jährlichen Verwaltungsvergütung beträgt. Da die Fondsgesellschaften insoweit einen Teil der ihnen zufließenden Verwaltungsvergütung an ihre Vertriebspartner weitergeben, erhöhen sich die Kosten im Rahmen der Investmentfondsanlage für den Kunden hierdurch nicht. Die konkrete Zuwendung (Betrag in Euro), welche in Bezug auf seine Anlage geflossen sind, werden dem Kunden auf Anfrage offen gelegt. Die Weitergabe von Provisionen an den Kunden kann nur in dem Rahmen erfolgen, in dem die LARANSA AG von ihren Vertragspartnern diese Leistungen auch tatsächlich erhält. Die LARANSA AG geht keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen dem Kunden gegenüber ein.
§ 6 Gewährleistungsanspruch
Eine Gewähr für den Inhalt überlassener und dem Kunden weitergegebener Prospekt- oder Vertragsunterlagen sowie die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kapitalanlagen gegebenen Informationen kann die LARANSA AG soweit gesetzlich zulässig, nicht übernehmen - ebenso nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der vermittelten Vermögensanlagen.
Die durch die LARANSA AG angebotenen Dienstleistungen richten sich nur an den gut informierten, selbstentscheidenden Anleger mit ausreichender Erfahrung im Wertpapiergeschäft. Soweit eine wertende Klassifizierung gegeben wird, stellt diese ausschließlich die nach bestimmten Kriterien gebildete persönliche Meinung der LARANSA AG dar und enthält keine individuelle Anlageberatung oder Kaufaufforderung. Der Kunde ist sich bewusst, dass mit jeder Vermögensanlage Risiken verbunden sind. Die LARANSA AG übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung eines Vertrages mit dem Kunden entstehen. Dieser Haftungsausschluss erfasst auch oder isoliert vorgetragene Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung sowie aus gesetzlichen Schuldverhältnissen, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung. Der Ausschluss bezieht sich auch auf die Mitarbeiter oder sonstiger im Auftrag der LARANSA AG handelnder Personen. Im übrigen haftet die LARANSA AG nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
§ 7 Verfügbarkeit des Services
Kann der Kunde aufgrund technischer Mängel oder sonstiger Störungen den Service der LARANSA AG vorübergehend nicht nutzen, haftet die LARANSA AG nur im Fall eines von der LARANSA AG zu vertretenden Verschuldens und nur in dem Maße, in dem die LARANSA AG im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Der Kunde verpflichtet sich, Störungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Daten unverzüglich gegenüber der LARANSA AG anzuzeigen. Die LARANSA AG haftet nicht für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen des Telefonnetzes, des Internets und anderer Kommunikationssysteme der Deutschen Telekom AG oder anderer Netzbetreiber/Provider.
§ 8 Verjährung
Schadensersatzansprüche aus Vertrag und gesetzlichen Schuldverhältnissen, die gegen die Gesellschafter gerichtet sind, verjähren sechs Monate nach dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde von der Berechtigung seines Anspruchs Kenntnis erlangt hat; spätestens jedoch drei Jahre nach Zeichnung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dieser Regelung entgegenstehen. Bei der Drei-Jahres-Frist handelt es sich jedoch um eine Ausschlussfrist.
§ 9 Erfüllungsort/ Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
§ 10 Weitere Abreden
Sollte der Kunde eigene, dem Vertragsverhältnis zur LARANSA AG widersprechende AGBs zugrunde legen, erklärt die LARANSA AG ihren Widerspruch zu diesen Bedingungen. Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten AGBs. Weitere Nebenabreden bestehen nicht; jegliche Änderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch die LARANSA AG.
§ 11 Bestandsklausel
Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt; die unwirksame Geschäftsbedingung ist durch eine ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt am nächsten kommende Geschäftsbedingung zu ersetzen. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke.
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