Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Mindestbeiträge - Zulagen - steuerfreie Beiträge

Die staatliche Förderung sieht für Förderberechtigte eine jährliche Zulage vor. Außerdem besteht die Möglichkeit, die eingezahlten Riester-Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend zu machen. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug für den Anleger günstiger ist als die bereits gewährte Zulage. Ist das der Fall, kann er die Differenz als Steuergutschrift erhalten.

Die volle staatliche Zulage erhält, wer einen Mindesteigenbetrag einzahlt. Wenn der Mindestbeitrag den Sockelbeitrag i.H.v. EUR 60 unterschreitet, ist der Sockelbeitrag zu zahlen.

Zulagen und steuerfreie Beiträge

Grundzulage Zulage je Kind Gesamtbeitrag* Höchstbeitrag
154 Euro 185 Euro (Neugeborene ab 2008: 300 Euro) 4% 2.100 Euro

*In Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens
Gesamtbetrag = Mindesteigenbeitrag + Zulage

Beispielrechnung

Ab dem 01.01.2008 zahlt eine 25-Jährige 40 Jahre lang den Mindesteigenbetrag in die DWS RiesterRente Premium ein. In dieser Zeit erhält sie jährlich die staatliche Grundzulage i.H.v. EUR 154,- sowie für ihre beiden Kinder jeweils die staatliche Kinderzulage i.H.v. EUR 185.- für 25 Jahre (Bezugszeitraum für das Kindergeld).

Grundzulage: 40 Jahre x 154 EUR = 6.160 EUR
Kinderzulage: 25 Jahre x 185 EUR x 2 = 9.250 EUR
Gesamtsumme der staatlichen Zulagen: 15.410 EUR