Grundsätzlich haben alle Bundesbürger Anspruch auf Altersvorsorgezulage, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- rentenversicherungspflichtige Selbständige (z. B. Handwerker und über Künstlersozialkasse versicherte Künstler)
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Kindererziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes)
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Bezieher von Krankengeld
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren
- Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird
- Amtsträger und
- Hartz IV Empfänger