Wer ist förderberechtigt?

Grundsätzlich haben alle Bundesbürger Anspruch auf Altersvorsorgezulage, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige (z. B. Handwerker und über Künstlersozialkasse versicherte Künstler)
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Kindererziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Bezieher von Krankengeld
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird
  • Amtsträger und
  • Hartz IV Empfänger