Altersvorge aufbauen und Steuern sparen

Die DWS BasisRente Premium wird steuerlich gefördert, d.h. Beiträge können als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden. Bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von maximal:

  • 20.000 Euro bei Ledigen und
  • 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren

Aktuell können 66 Prozent der Altersvorsorgeaufwendungen zur Basisrente steuerlich geltend gemacht werden. Bis 2025 steigt der maximal absetzbare Betrag jährlich um 2 Prozentpunkte bis auf 100 Prozent.

Rentenleistungen zur DWS BasisRente Premium unterliegen der nachgelagerten Besteuerung zum bei Renteneintritt geltenden persönlichen Steuersatz.

Der Gesetzgeber sieht eine Übergangsphase für die Einführung der vollständigen nachgelagerten Besteuerung der Rentenleistungen vor. Diese Übergangsphase erstreckt sich von 2005 bis 2040. Der zu versteuernde Anteil der Rente erhöht sich bis zum Jahr 2040 graduell auf 100 Prozent.

Der zu versteuernde Anteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Der ermittelte steuerfreie Anteil der Rente bleibt lebenslang konstant.